Beschlossen durch die konstituierende Generalversammlung am 01. August 2026 Gültig ab: 01. August 2026
1) ORDENTLICHE MITGLIEDER (ab 18 Jahren) Jahresbeitrag: 60,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 10,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine Ratenzahlung genehmigen.
(2) AUSSERDORDENTLICHE MITGLIEDER (ab 18 Jahren) Jahresbeitrag: 30,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 10,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine Ratenzahlung genehmigen.
(3) JUGENDLICHE (16-17 Jahre) Außerordentliche Mitglieder mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten Jahresbeitrag (ermäßigt): 20,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 5,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres können Jugendliche auf Antrag ordentliche Mitglieder werden. Der Beitrag wird dann ab dem Folgemonat auf den Tarif für ordentliche Mitglieder angepasst.
(4) KINDER UNTER 16 JAHREN Keine Vereinsmitglieder im rechtlichen Sinne Teilnahme gemäß § 4 Abs. 4 der Statuten
VARIANTE A:
Mindestens ein Erziehungsberechtigter ist ordentliches oder außerordentliches Mitglied des Vereins
Teilnahmegebühr:
pro Kind: 15,00 €/Jahr Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar)
Geschwisterrabatt:
VARIANTE B:
Erziehungsberechtigte sind NICHT Mitglied des Vereins Schriftliche Genehmigung + Aufsichtsperson erforderlich
Teilnahmegebühr pro Kind:
40,00 €/Jahr Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar)
Geschwisterrabatt:
(5) EHRENMITGLIEDER
(1) FÄLLIGKEIT Jahresbeiträge sind bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten.
Bei Eintritt während des Jahres: - Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme - Anteilig für die verbleibenden Monate
Beispiel:
Eintritt am 15. April 2027 → 9 Monate verbleibend (April-Dezember)
Ordentliches Mitglied: 45,00 € (9 × 5,00 €) → Plus Beitrittsgebühr: 10,00 € → Gesamt: 55,00 €
(2) ZAHLUNGSARTEN Der Verein akzeptiert folgende Zahlungsarten:
✅ Banküberweisung (bevorzugt)
✅ Barzahlung (bei Veranstaltungen)
✅ SEPA-Lastschrift (nach Erteilung eines Mandats)
Bankverbindung:
(3) MAHNWESEN Bei Zahlungsverzug: 1. Mahnung: Nach 30 Tagen Verzug (kostenfrei) 2. Mahnung: Nach 60 Tagen Verzug (kostenfrei) Bei Zahlungsverzug über 6 Monate trotz zweimaliger Mahnung kann der Vorstand das Mitglied gemäß § 6 Abs. 4 der Statuten ausschließen.
(4) AUSTRITT & RÜCKERSTATTUNG Bei Austritt während des Jahres:
Ausnahme:
Bei Austritt bis 31. Januar kann der Jahresbeitrag anteilig zurückerstattet werden, sofern noch keine Vereinsleistungen in Anspruch genommen wurden.
Die Entscheidung liegt beim Vorstand.
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins können Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Höhe der Teilnahmegebühren wird vom Vorstand festgelegt und kann je nach Art und Umfang der Veranstaltung variieren.
Teilnahmegebühren sind unabhängig vom Jahresbeitrag und werden nicht durch Ermäßigungen gemäß § 4 und § 5 reduziert. Sie müssen in voller Höhe entrichtet werden.
Kinder unter 16 Jahren zahlen keine Mitgliedsbeiträge, aber Teilnahmegebühren für Veranstaltungen können anfallen.
Die Teilnahmegebühr wird für jede Veranstaltung individuell festgelegt und richtet sich nach den tatsächlichen Kosten (Location, Verpflegung, Spielleitung, Material, etc.). Die konkreten Preise werden bei der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht-Mitglieder zahlen in der Regel einen Aufschlag von 50% auf den Mitgliederpreis.
(2) LARP-CONS & MEHRTÄGIGE VERANSTALTUNGEN Die Teilnahmegebühr deckt: - Verpflegung (Vollpension) - Unterkunft (falls vorhanden) - Spielleitung & Organisation - Verbrauchsmaterial
Richtwerte (Mitglieder): Wochenend-Con (Fr-So, 2 Nächte):
Richtwerte (Mitglieder): Wochen-Con (Mo-So, 6 Nächte):
Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.
(3) TAGESVERANSTALTUNGEN & TRAININGS Trainings (z.B. Kampftraining, Workshops):
Tages-LARP (ohne Übernachtung):
Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.
(4) WORKSHOPS & SCHULUNGEN Handwerk-Workshops (z.B. Lederarbeiten, Schmieden):
Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.
Kampfkunst-Kurse (mehrtägig):
Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.
(5) FUNDUS-NUTZUNG Ausleihe von Vereinsausrüstung:
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet.
(6) STORNIERUNGSREGELUNG Bei Absage nach verbindlicher Anmeldung:
Ausnahmen:
(1) FAMILIEN-MITGLIEDSCHAFT Wenn mindestens 2 Personen mit gemeinsamer Meldeadresse ordentliche oder außerordentliche Mitglieder sind, erhalten alle Mitglieder dieses Haushalts einen Rabatt von 10% auf ihre Mitgliedsbeiträge.
Als gemeinsamer Haushalt gilt: - Gleiche Meldeadresse (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz)
Nachweis: - Meldezettel, Ausweiskopie oder andere amtliche Bestätigung
Dies umfasst unter anderem:
Der Rabatt wird auf Antrag gewährt und gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.
Beispiel:
(2) SOZIALERMÄSSIGUNG Mitglieder in finanzieller Notlage können beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags Voraussetzungen:
(3) SCHNUPPER-MITGLIEDSCHAFT
Neue Mitglieder können in den ersten 3 Monaten eine Schnupper-Mitgliedschaft abschließen:
Schnupper-Beitrag: 15,00 € (3 Monate, inkl. Beitrittsgebühr)
Vorteile:
Nach 3 Monaten:
Der Schnupper-Beitrag enthält die Beitrittsgebühr und wird bei Übergang zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft auf den anteiligen Jahresbeitrag bis zum Jahresende angerechnet.
Übersteigt der Schnupper-Beitrag den anteiligen Jahresbeitrag, entfällt die Nachzahlung. Berechnung: (Jahresbeitrag ÷ 12) × Restmonate bis 31.12. - 15€
(4) ERMÄSSIGUNG FÜR RECHNUNGSPRÜFER Rechnungsprüfer können während ihrer Amtszeit beim Vorstand einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags Voraussetzungen:
Die Ermäßigung gilt:
Beispiel:
Beispiel Kombination:
(5) ERMÄSSIGUNG FÜR WEHR- UND ZIVILDIENSTLEISTENDE
Mitglieder, die Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten, können beim Vorstand einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen.
Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags
Voraussetzungen:
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auch für andere Dienstverhältnisse (z.B. Auslandseinsätze, Miliz, freiwillige Verlängerung) eine Ermäßigung gewähren, wenn ein Härtefall vorliegt.
Beispiel:
Diese Ermäßigung kann mit anderen Ermäßigungen (z.B. Familien-Rabatt) kombiniert werden.
Beispiel Kombination:
(6) Geltungsbereich der Ermäßigungen:
Alle Ermäßigungen gemäß § 4 und § 5 gelten ausschließlich für Mitgliedsbeiträge.
Teilnahmegebühren für Veranstaltungen sind davon nicht betroffen und müssen in voller Höhe entrichtet werden.
(7) BEFANGENHEIT & ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Bei Anträgen auf Ermäßigung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Befangenheit:
Ist ein Vorstandsmitglied selbst Antragsteller oder unmittelbar betroffen (z.B. Ehepartner, Kinder im gemeinsamen Haushalt), ist dieses Vorstandsmitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Das betroffene Vorstandsmitglied:
Beschlussfähigkeit:
Der Vorstand ist auch ohne das befangene Mitglied beschlussfähig, sofern mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Stichentscheid bei Stimmengleichheit:
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ranghöchsten nicht-befangenen Vorstandsmitglieds in folgender Reihenfolge:
Hinweis: Materialwart und Chronist sind keine Vorstandsmitglieder und haben daher kein Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen.
Dokumentation:
Die Befangenheit und der Beschluss werden im Protokoll festgehalten.
Sind alle Vorstandsmitglieder befangen, wird der Antrag auf die nächste Generalversammlung vertagt. Die Generalversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
(1) FREIWILLIGE SPENDEN Mitglieder und Nicht-Mitglieder können jederzeit freiwillige Spenden an den Verein leisten. Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn der Verein als begünstigter Empfänger anerkannt ist. Der Verein stellt auf Wunsch eine Spendenbestätigung aus.
(2) FÖRDERMITGLIEDSCHAFT Personen, die den Verein finanziell unterstützen möchten, ohne aktiv teilzunehmen, können Fördermitglieder werden. Förderbeitrag: ab 100,00 €/Jahr Vorteile: - Nennung auf der Website (optional) - Einladung zu Veranstaltungen - Jahresbericht - Kein Stimmrecht
(1) INKRAFTTRETEN Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der konstituierenden Generalversammlung am 01. August 2026 in Kraft.
(2) ÄNDERUNGEN Änderungen der Beitragsordnung können nur durch Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Änderungen treten frühestens 3 Monate nach Beschluss in Kraft, um Mitgliedern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
(3) ÜBERGANGSREGELUNG Für das Gründungsjahr 2026 (August-Dezember) gelten folgende anteilige Beiträge: Ordentliche Mitglieder: 25,00 € (5 Monate) Außerordentliche Mitglieder: 12,50 € (5 Monate) Jugendliche (16-17): 8,50 € (5 Monate) Kinder (Variante A): 6,25 € (5 Monate) Kinder (Variante B): 16,70 € (5 Monate) Plus Beitrittsgebühr (falls zutreffend)
Beschlossen durch die konstituierende Generalversammlung am 01. August 2026
