BEITRAGSORDNUNG Ragnarúlfr – Kulturverein für gelebtes Rollenspiel

Beschlossen durch die konstituierende Generalversammlung am 01. August 2026 Gültig ab: 01. August 2026

  • 1: MITGLIEDSBEITRÄGE

1) ORDENTLICHE MITGLIEDER (ab 18 Jahren) Jahresbeitrag: 60,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 10,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine Ratenzahlung genehmigen.

(2) AUSSERDORDENTLICHE MITGLIEDER (ab 18 Jahren) Jahresbeitrag: 30,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 10,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: In begründeten Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine Ratenzahlung genehmigen.

(3) JUGENDLICHE (16-17 Jahre) Außerordentliche Mitglieder mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten Jahresbeitrag (ermäßigt): 20,00 € Beitrittsgebühr (einmalig): 5,00 € Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar) Hinweis: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres können Jugendliche auf Antrag ordentliche Mitglieder werden. Der Beitrag wird dann ab dem Folgemonat auf den Tarif für ordentliche Mitglieder angepasst.

(4) KINDER UNTER 16 JAHREN Keine Vereinsmitglieder im rechtlichen Sinne Teilnahme gemäß § 4 Abs. 4 der Statuten

 

VARIANTE A:

Mindestens ein Erziehungsberechtigter ist ordentliches oder außerordentliches Mitglied des Vereins

Teilnahmegebühr:

pro Kind: 15,00 €/Jahr Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar)

Geschwisterrabatt:

  • 2. Kind: 10,00 €/Jahr
  • 3. Kind: 5,00 €/Jahr
  • Ab 4. Kind: kostenfrei

 

VARIANTE B:

Erziehungsberechtigte sind NICHT Mitglied des Vereins Schriftliche Genehmigung + Aufsichtsperson erforderlich

Teilnahmegebühr pro Kind:

40,00 €/Jahr Zahlungsweise: - Jährlich im Voraus (bis 31. Januar)

Geschwisterrabatt: 

  • 2. Kind: 30,00 €/Jahr 
  • 3. Kind: 20,00 €/Jahr 
  • Ab 4. Kind: 10,00 €/Jahr

(5) EHRENMITGLIEDER

  • Jahresbeitrag: BEITRAGSFREI
  • Beitrittsgebühr: BEITRAGSFREI
  • Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit

 

  • 2: ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) FÄLLIGKEIT Jahresbeiträge sind bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten.

Bei Eintritt während des Jahres: - Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme - Anteilig für die verbleibenden Monate

Beispiel:

Eintritt am 15. April 2027 → 9 Monate verbleibend (April-Dezember) 

Ordentliches Mitglied: 45,00 € (9 × 5,00 €) → Plus Beitrittsgebühr: 10,00 € → Gesamt: 55,00 €

(2) ZAHLUNGSARTEN Der Verein akzeptiert folgende Zahlungsarten:

✅ Banküberweisung (bevorzugt)

✅ Barzahlung (bei Veranstaltungen)

✅ SEPA-Lastschrift (nach Erteilung eines Mandats)

Bankverbindung:

  • Ragnarúlfr – Kulturverein für gelebtes Rollenspiel
  • Raiffeisenbank Reg. Gallneukirchen
  • IBAN: AT__ ____ ____ ____ ____ (wird nach Kontoeröffnung ergänzt)
  • BIC: RZOOAT2L___
  • Verwendungszweck: "Mitgliedsbeitrag [Jahr] - [Vorname Nachname]"
  • Beispiel: "Mitgliedsbeitrag 2027 - Markus Halama"

(3) MAHNWESEN Bei Zahlungsverzug: 1. Mahnung: Nach 30 Tagen Verzug (kostenfrei) 2. Mahnung: Nach 60 Tagen Verzug (kostenfrei) Bei Zahlungsverzug über 6 Monate trotz zweimaliger Mahnung kann der Vorstand das Mitglied gemäß § 6 Abs. 4 der Statuten ausschließen.

(4) AUSTRITT & RÜCKERSTATTUNG Bei Austritt während des Jahres:

  • Kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung
  • Beitrag für das laufende Jahr bleibt fällig
  • Bereits entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet
  • Dies gilt auch bei Ausschluss aus dem Verein.

Ausnahme:

Bei Austritt bis 31. Januar kann der Jahresbeitrag anteilig zurückerstattet werden, sofern noch keine Vereinsleistungen in Anspruch genommen wurden.

Die Entscheidung liegt beim Vorstand.

 

  • 3: VERANSTALTUNGSGEBÜHREN

(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins können Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Höhe der Teilnahmegebühren wird vom Vorstand festgelegt und kann je nach Art und Umfang der Veranstaltung variieren.

Teilnahmegebühren sind unabhängig vom Jahresbeitrag und werden nicht durch Ermäßigungen gemäß § 4 und § 5 reduziert. Sie müssen in voller Höhe entrichtet werden.

 Kinder unter 16 Jahren zahlen keine Mitgliedsbeiträge, aber Teilnahmegebühren für Veranstaltungen können anfallen.

Die Teilnahmegebühr wird für jede Veranstaltung individuell festgelegt und richtet sich nach den tatsächlichen Kosten (Location, Verpflegung, Spielleitung, Material, etc.). Die konkreten Preise werden bei der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht-Mitglieder zahlen in der Regel einen Aufschlag von 50% auf den Mitgliederpreis.

 

(2) LARP-CONS & MEHRTÄGIGE VERANSTALTUNGEN Die Teilnahmegebühr deckt: - Verpflegung (Vollpension) - Unterkunft (falls vorhanden) - Spielleitung & Organisation - Verbrauchsmaterial

Richtwerte (Mitglieder): Wochenend-Con (Fr-So, 2 Nächte):

  • Mitglieder: 40-60 €
  • Nicht-Mitglieder: 60-90 €
  • Jugendliche: 30-45 €
  • Kinder: 20-30 €

Richtwerte (Mitglieder): Wochen-Con (Mo-So, 6 Nächte):

  • Mitglieder: 120-160 €
  • Nicht-Mitglieder: 180-240 €
  • Jugendliche: 90-120 €
  • Kinder: 60-80 €

Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.

(3) TAGESVERANSTALTUNGEN & TRAININGS Trainings (z.B. Kampftraining, Workshops):

  • Mitglieder: KOSTENFREI
  • Nicht-Mitglieder: 5-15 € pro Termin

Tages-LARP (ohne Übernachtung):

  • Mitglieder: 10-20 €
  • Nicht-Mitglieder: 15-30 €
  • Jugendliche: 5-15 €
  • Kinder: 5-10 €

Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.

(4) WORKSHOPS & SCHULUNGEN Handwerk-Workshops (z.B. Lederarbeiten, Schmieden):

  • Mitglieder: 15-30 € + Material
  • Nicht-Mitglieder: 25-45 € + Material

Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.

Kampfkunst-Kurse (mehrtägig):

  • Mitglieder: 25-40 €
  • Nicht-Mitglieder: 40-60 €

Die tatsächlichen Preise können je nach Location, Verpflegungs- standard und Teilnehmerzahl variieren.

(5) FUNDUS-NUTZUNG Ausleihe von Vereinsausrüstung:

  • Für Mitglieder: KOSTENFREI Kaution: 50,00 € pro Ausrüstungsset
  • Für Nicht-Mitglieder: 5-15 € pro Tag Kaution: 100,00 € pro Ausrüstungsset

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet.

(6) STORNIERUNGSREGELUNG Bei Absage nach verbindlicher Anmeldung:

  • Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltung: → 100% Rückerstattung (abzgl. 10 € Bearbeitungsgebühr)
  • Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltung: → 50% Rückerstattung
  • Absage weniger als 2 Wochen vor Veranstaltung: → Keine Rückerstattung

Ausnahmen:

  • Krankheit mit ärztlichem Attest: 100% Rückerstattung
  • Ersatzteilnehmer gefunden: 100% Rückerstattung
  • Der Vorstand kann in begründeten Härtefällen von dieser Regelung abweichen.

 

  • 4: ERMÄSSIGUNGEN & SOZIALKLAUSEL

(1) FAMILIEN-MITGLIEDSCHAFT Wenn mindestens 2 Personen mit gemeinsamer Meldeadresse ordentliche oder außerordentliche Mitglieder sind, erhalten alle Mitglieder dieses Haushalts einen Rabatt von 10% auf ihre Mitgliedsbeiträge.

Als gemeinsamer Haushalt gilt: - Gleiche Meldeadresse (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz)

Nachweis: - Meldezettel, Ausweiskopie oder andere amtliche Bestätigung

Dies umfasst unter anderem: 

  • Ehepaare und Lebensgemeinschaften 
  • Eltern mit erwachsenen Kindern 
  • Geschwister in gemeinsamer Wohnung 
  • Wohngemeinschaften

Der Rabatt wird auf Antrag gewährt und gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Beispiel:

  • Person 1 (ordentlich): 60,00 € → 54,00 € 
  • Person 2 (ordentlich): 60,00 € → 54,00 €
  • Kind 1 (unter 16): 15,00 € → 13,50 €
  • Kind 2 (unter 16): 10,00 € → 9,00 €
  • Gesamt: 145,00 € → 130,50 €

(2) SOZIALERMÄSSIGUNG Mitglieder in finanzieller Notlage können beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags Voraussetzungen:

  • Nachweis der finanziellen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit, Studium, Mindestpension)
  • Schriftlicher Antrag an den Vorstand
  • Vertrauliche Behandlung
  • Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
  • Die Ermäßigung gilt für maximal 1 Jahr und kann verlängert werden.

(3) SCHNUPPER-MITGLIEDSCHAFT

Neue Mitglieder können in den ersten 3 Monaten eine Schnupper-Mitgliedschaft abschließen:

Schnupper-Beitrag: 15,00 € (3 Monate, inkl. Beitrittsgebühr)

Vorteile:

  • Teilnahme an allen Veranstaltungen
  • Nutzung des Fundus
  • Kein Stimmrecht
  • Keine zusätzliche Beitrittsgebühr

Nach 3 Monaten:

  • Umwandlung in reguläre Mitgliedschaft
  • Oder Austritt ohne weitere Kosten

Der Schnupper-Beitrag enthält die Beitrittsgebühr und wird bei Übergang zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft auf den anteiligen Jahresbeitrag bis zum Jahresende angerechnet.

Übersteigt der Schnupper-Beitrag den anteiligen Jahresbeitrag, entfällt die Nachzahlung. Berechnung: (Jahresbeitrag ÷ 12) × Restmonate bis 31.12. - 15€ 

 

(4) ERMÄSSIGUNG FÜR RECHNUNGSPRÜFER Rechnungsprüfer können während ihrer Amtszeit beim Vorstand einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags Voraussetzungen:

  • Aktive Amtsausübung als Rechnungsprüfer
  • Schriftlicher Antrag an den Vorstand
  • Gilt für beide gewählten Rechnungsprüfer
  • Gilt auch für Ersatz-Rechnungsprüfer (falls gewählt)

Die Ermäßigung gilt:

  • Ab Antragstellung für das laufende Jahr
  • Automatisch für Folgejahre während der Amtszeit
  • Endet mit Niederlegung des Amtes oder Ende der Amtszeit
  • Der Vorstand entscheidet über den Antrag.

Beispiel:

  • Ordentliches Mitglied: 60,00 € → 30,00 €
  • Außerordentliches Mitglied: 30,00 € → 15,00 €
  • Diese Ermäßigung kann mit anderen Ermäßigungen (z.B. Familien-Rabatt) kombiniert werden.

Beispiel Kombination:

  • Ordentliches Mitglied: 60,00 € - Familien-Rabatt (10%): 54,00 € - Rechnungsprüfer (50%): 27,00 €

(5) ERMÄSSIGUNG FÜR WEHR- UND ZIVILDIENSTLEISTENDE

Mitglieder, die Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten, können beim Vorstand einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen.

Mögliche Ermäßigung: bis zu 50% des Jahresbeitrags

Voraussetzungen:

  • Nachweis über Wehr- oder Zivildienstleistung (Einberufungsbefehl, Dienstbestätigung, etc.)
  • Schriftlicher Antrag an den Vorstand
  • Gilt nur für die Dauer des Dienstes Die Ermäßigung gilt:
  • Ab Beginn des Dienstes (auf Antrag)
  • Für die Dauer des Dienstes
  • Endet automatisch mit Ende des Dienstes
  • Der Vorstand entscheidet über den Antrag.

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auch für andere Dienstverhältnisse (z.B. Auslandseinsätze, Miliz, freiwillige Verlängerung) eine Ermäßigung gewähren, wenn ein Härtefall vorliegt.

Beispiel:

  • Ordentliches Mitglied: 60,00 € → 30,00 €
  • Außerordentliches Mitglied: 30,00 € → 15,00 €

Diese Ermäßigung kann mit anderen Ermäßigungen (z.B. Familien-Rabatt) kombiniert werden.

Beispiel Kombination:

  • Ordentliches Mitglied: 60,00 € - Familien-Rabatt (10%): 54,00 € - Wehr-/Zivildienst (50%): 27,00 €

(6) Geltungsbereich der Ermäßigungen:

Alle Ermäßigungen gemäß § 4 und § 5 gelten ausschließlich für Mitgliedsbeiträge.

Teilnahmegebühren für Veranstaltungen sind davon nicht betroffen und müssen in voller Höhe entrichtet werden. 

 

(7) BEFANGENHEIT & ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

Bei Anträgen auf Ermäßigung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Befangenheit:

Ist ein Vorstandsmitglied selbst Antragsteller oder unmittelbar betroffen (z.B. Ehepartner, Kinder im gemeinsamen Haushalt), ist dieses Vorstandsmitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Das betroffene Vorstandsmitglied:

  • Darf nicht an der Beratung teilnehmen
  • Darf nicht abstimmen
  • Verlässt während der Beratung den Raum (optional)
  • Wird über die Entscheidung informiert

Beschlussfähigkeit:

Der Vorstand ist auch ohne das befangene Mitglied beschlussfähig, sofern mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Stichentscheid bei Stimmengleichheit:

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ranghöchsten nicht-befangenen Vorstandsmitglieds in folgender Reihenfolge:

  • 1. Obmann
  • 2. Obmann-Stellvertreter
  • 3. Schatzmeister
  • 4. Schriftführer

Hinweis: Materialwart und Chronist sind keine Vorstandsmitglieder und haben daher kein Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen.

Dokumentation:

Die Befangenheit und der Beschluss werden im Protokoll festgehalten.

Sind alle Vorstandsmitglieder befangen, wird der Antrag auf die nächste Generalversammlung vertagt. Die Generalversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.

 

  • 5: SPENDEN & FÖRDERBEITRÄGE

(1) FREIWILLIGE SPENDEN Mitglieder und Nicht-Mitglieder können jederzeit freiwillige Spenden an den Verein leisten. Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn der Verein als begünstigter Empfänger anerkannt ist. Der Verein stellt auf Wunsch eine Spendenbestätigung aus.

(2) FÖRDERMITGLIEDSCHAFT Personen, die den Verein finanziell unterstützen möchten, ohne aktiv teilzunehmen, können Fördermitglieder werden. Förderbeitrag: ab 100,00 €/Jahr Vorteile: - Nennung auf der Website (optional) - Einladung zu Veranstaltungen - Jahresbericht - Kein Stimmrecht

 

  • 6: INKRAFTTRETEN & ÄNDERUNGEN

(1) INKRAFTTRETEN Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der konstituierenden Generalversammlung am 01. August 2026 in Kraft.

(2) ÄNDERUNGEN Änderungen der Beitragsordnung können nur durch Beschluss der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen. Änderungen treten frühestens 3 Monate nach Beschluss in Kraft, um Mitgliedern ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.

(3) ÜBERGANGSREGELUNG Für das Gründungsjahr 2026 (August-Dezember) gelten folgende anteilige Beiträge: Ordentliche Mitglieder: 25,00 € (5 Monate) Außerordentliche Mitglieder: 12,50 € (5 Monate) Jugendliche (16-17): 8,50 € (5 Monate) Kinder (Variante A): 6,25 € (5 Monate) Kinder (Variante B): 16,70 € (5 Monate) Plus Beitrittsgebühr (falls zutreffend)

Beschlossen durch die konstituierende Generalversammlung am 01. August 2026